Steuerfalle bei Gold & Co.
Anlegern drohen bei der Abgeltungsteuer böse Überraschungen bei Bausparverträgen, Depotübertragungen, Lebensversicherungen.
Gewinne aus dem physischen Erwerb des Edelmetalls bleiben steuerfrei. Viele Investoren vermuteten daher auch mit Gold hinterlegten Wertpapieren Sicherheit zu haben.
Auch wer Goldanleihen oder -zertifikate besitzt, muss auf Kursgewinne 25 Prozent Abgeltungsteuer plus 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag – und gegebenenfalls Kirchensteuer – zahlen. Besonders Anleger, die in Xetra-Gold-Produkte investiert haben, sind betroffen. Emittenten gingen davon aus, dass Profite nach einem Jahr Haltezeit steuerfrei bleiben.
Ungewiss sind auch ausländische Goldfonds, die aufgrund ihrer Vermögensstruktur in Deutschland nicht zum Vertrieb zugelassen sind.
Stuft das Finanzamt die Beteiligungskonzepte als vermögensverwaltend ein, würden Steuerregeln wie für geschlossene Fonds gelten. Spekulationssteuern fallen dann nur bei Verkauf vor Jahresfrist an.
Kapitallebensversicherungen können vor Ende der Vertragslaufzeit am Policen-Zweitmarkt verkauft werden. Erlöse unterliegen seit dem 01. Januar 2009 der Abgeltungsteuer, wenn der Versicherungsvertrag noch keine zwölf Jahre bestanden hat.
Bei Abschluss ab 2005 werden fällige Erträge zur Hälfte besteuert. Um einen Doppelbonus zu vermeiden, bleiben Lebensversicherungen von der Abgeltungsteuer ausgeschlossen. Die geltende Regelung bis 2008, dass für Bausparguthaben bis zu ein Prozent Verzinsung keine Zinsabschlagsteuer anfällt, wurde ebenfalls gestrichen. Seit 2009 Jahr unterliegen beim Bausparvertrag alle Erträge der Abgeltungsteuer.
Anleger mit Depots bei mehreren Banken können ihre Börsenverluste aus dem Jahr 2009 nur über die Steuererklärung mit anderen positiven Kursgewinnen verrechnen lassen. Wer Verluste über die Steuerklärung verrechnen lassen möchte, muss rechtzeitig vor dem 15. Dezember 2010 bei der Depotbank die Verlustbescheinigung genehmigen lassen.
Bei Depotübertragungen drohen ebenfalls fiese Überraschungen: Zwischen den Banken werden keine Einstandsdaten für Zertifikate und Finanzinnovationen übertragen. Beim späteren Verkauf muss die neue Depotbank die 25-prozentige Abgeltungsteuer abführen.
Weist ein Kunde sein Institut an, Wertpapiere in das Depot bei einer anderen Bank zu übertragen, so werden die auf 30 Prozent des aktuellen Kurses Abgeltungsteuer einbehalten.
Während die Datenweitergabe zur Zeit nur mit Namen und Wohnort erfolgt, werden ab 2012 persönliche Identifikationsnummern von Schenker und Beschenktem hinzu kommen.
Die Finanzämter werden bei der vierteljährlichen Einkommensteuervorauszahlung niedrigere Beträge festsetzen, wenn der eigene Tarif unter dem Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent liegt. Sparer können prüfen lassen, ob die Progression auf ihr Gesamteinkommen inklusive der Kapitalerträge unter 25 Prozent liegt. Dann gäbe es mit dem Jahresbescheid die Abgeltungsteuer zurück.
Wenn die Günstigerprüfung genutzt wird, müssen alle Kapitalerträge deklariert werden. Die Finanzbeamten haben die Erlaubnis bei Zweifeln über einen Kontenabruf nach möglicherweise nicht gemeldeten Konten zu suchen. Damit wird überprüft, ob alle Einnahmen angegeben wurden.
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